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FAQ

Fragen zur Bestattungsvorsorge

  • Wie wird die Bestattung finanziell abgesichert?

    Dafür gibt es eigentlich nur zwei Möglichkeiten. Entweder im Rahmen einer Sterbegeldversicherung
    oder durch ein zweckgebundenes Treuhandkonto. Beides wird in Verbindung mit einem
    Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen und kann in einem angemessenen Kostenrahmen nicht
    von Dritten angetastet werden. Dieses Geld bleibt also auch dann abgesichert, wenn Sie
    Sozialleistungen beziehen sollten

  • Wozu eine finanzielle Bestattungsvorsorge?

    Eine reine Bestattungsverfügung beinhaltet lediglich Ihre Wünsche, an die sich die späteren
    Auftraggeber zwar halten können aber nicht müssen. Wenn diese lediglich die kostengünstigste
    Variante einer Beerdigung beauftragen, ist das so. Mit einer finanziellen Absicherung sorgen Sie vor
    und es werden all Ihre Wünsche, insofern die Kosten gedeckt sind, berücksichtigt.
    Ebenso werden Ihre Angehörigen durch die finanzielle Bestattungsvorsorge finanziell entlastet.
    Das zurückgelegte Geld ist für Ihre Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter
    (wie etwa dem Sozialamt).

  • Warum ist eine Bestattungsverfügung oder Bestattungsvorsorge sinnvoll?

    n einer Bestattungsverfügung dokumentieren Sie alle Wünsche in Bezug auf Ihre eigene Bestattung
    und Trauerfeier. Diese können Sie bei uns anfordern, ausfüllen und bei Ihnen aufbewahren. Ihre
    nächsten Angehörigen sollten darüber informiert sein. Im Trauerfall haben Ihre Angehörigen eine
    Orientierung von dem, was Sie sich gewünscht haben.
    Eine Bestattungsvorsorge hingegen können Sie in Kombination mit der Bestattungsverfügung direkt
    beim Bestatter abschließen. Wir sorgen dann im Todesfall zuverlässig für die Umsetzung der
    Vorsorge. Damit entlasten Sie direkt die Familie. Zugleich werden für die Kosten der Bestattung
    vorgesorgt, entweder über eine Sterbegeldversicherung oder über das Bestattungstreuhandkonto.
    Somit nehmen Sie auch die finanzielle Last von Ihren Angehörigen.

Fragen zur Trauer

  • Soll ich mein Kind mit zur Aufbahrung und/oder zur Beerdigungnehmen?

    Grundsätzlich Ja. Auch wenn ein Kind vielleicht nicht alles versteht oder Sie meinen, Ihr Kind versteht
    es noch nicht, Kinder sollen sich nicht ausgegrenzt fühlen. Kinder gehen instinktiv ganz normal mit
    dem Tod um, sie verstehen ihn nicht ganz aber für sie ist es normal und gehört zum Leben.
    Auch eine Beerdigung ist ein einmaliges Erlebnis des Abschiedes. Man sollte es den Kindern nicht
    verwehren, Teilhaben zu dürfen, denn dieser Schritt kann in der Trauerarbeit von großer Bedeutung
    sein.

  • Wie unterstütze ich am Besten mein trauerndes Kind?

    Wie viel ein Kind in dieser Situation schon versteht und wie es damit umgeht, ist Abhängig vom Alter
    des Kindes und auch von den Todesumständen. Eine pauschale Antwort hier zu geben ist sehr
    schwer. Sprechen Sie uns dafür persönlich an und wir erarbeiten gemeinsam, was das Beste für Ihr
    Kind ist. Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Grundsätzlich aber gilt, seien Sie für Ihr Kind da,
    wann immer es Sie braucht. Lassen Sie es dabei sein wo es möchte und versuchen Sie nicht, ihr
    Kind zu schützen. Lassen Sie Fragen des Kindes zu und beantworten diese. Fragen Sie aber auch
    das Kind, wie es ihm geht. Zeigen Sie auch Ihre eigene Trauer und vermitteln Sie keinen Ausschluss
    des Kindes.

Fragen zum individuellen Abschied

  • Wie kann ich mich sonst noch mit einbringen?

    Wir setzen nur das um, was mit Ihnen besprochen wurde. Sie selbst geben Ihre persönlichen
    Wünsche an uns weiter und wir versuchen, diese umzusetzen. Es ist aber auch möglich, dass Sie
    sich selbst aktiv mit einbringen, beispielsweise bei der Versorgung Ihres Verstorbenen mithelfen,
    Sargbeigaben vorbereiten und mit in den Sarg legen und persönliche Dinge für die Dekoration der
    Trauerfeier vorbereiten. Sprechen Sie uns einfach auf Ihre Wünsche an.

  • Eigengestaltung im Trauerdruck?

    Der Trauerdruck umfasst alles von Traueranzeige in der Tageszeitung, Trauerbriefe, Einladungen
    zum Trauerkaffee oder Leichenschmaus, Danksagungen, Trauer-/Dankeskarten sowie Sterbebilder.
    Welche Art des Trauerdrucks Sie möchten, entscheiden Sie. Bei der Gestaltung setzen wir gerne,
    soweit möglich, Ihre persönlichen Wünsche um. Hierbei gibt es kaum Grenzen. Bringen Sie dazu
    gerne Text- und Bildideen sowie Gestaltungsvorschläge mit ein. Lediglich die Tageszeitung gibt zur
    Gestaltung und Format ein paar Einschränkungen.

  • Ist es erlaubt, Sarg oder Urne selbst zu gestalten?

    Es gibt die unterschiedlichsten Möglichkeiten, Sarg oder Urne selbst zu gestalten. Hierbei sind der
    Kreativität keine Grenzen gesetzt, solange man eventuelle Vorschriften einhält. Gängige Beispiele
    hierfür sind liebevolle Grußbotschaften, Handabdrücke, Malerei. Sie können aber auch eine Urne
    selbst machen oder einen Sarg schreinern. Sprechen Sie uns gerne an, um Sie über eventuelle
    Vorschriften in Kenntnis zu setzen.

  • Sarg- und Grabbeigaben

    Im Regelfall sind kleinere Beigaben in Form von Bildern, Briefen, Tüchern oder Kissen, aber auch
    Kuscheltieren möglich. Von Gegenständen, die sich nicht im Boden zersetzen können, Schadstoffe
    enthalten oder aber auch in ihrer Größe nicht angemessen sind, sollte man Abstand nehmen, ebenso
    von Materialien, die nicht kremationsfähig sind wie z. B. Teile aus Glas, Keramik, Leder, Steine oder
    Erden. Auch in der Urne haben ganz kleine Beigaben wie z. B. ein von Kindern gemaltes Bildchen,
    ein Brief oder ein kleines Andenken Platz.

  • Darf man den Verstorbenen selbst zu Grabe tragen?

    Um letztmalig den letzten Dienst erweisen zu können, dürfen Sie den Sarg gemeinsam mit
    Verwandten oder eben Vereine auch gerne selbst tragen. Gleiches gilt für Urnen.

  • Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

    In der Regel spricht nichts dagegen. Von einem Verstorbenen geht eigentlich keine Gefahr aus, es
    sei denn, er hatte vor seinem Tod bereits eine ansteckende, infektiöse Erkrankung, sodass Sie auch
    zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben durften. Dann sollten Sie auch nach dem Tod davon
    absehen. Im Zweifel erkunden Sie sich beim zuletzt behandelnden Arzt.

Fragen zu Bestattungskosten

  • Zahle ich beim Bestatter mehr für Traueranzeigen, Blumen usw., als wenn diese direkt bezahlt werden?

    Nein. Wir berechnen Ihnen die Kosten genauso weiter. Der Vorteil für Sie ist, wir gehen in Vorkasse,
    um Sie zu entlasten und eine Sammelrechnung zu erstellen. Sie erhalten alle Belege zusammen mit
    unserer Rechnung.
    Ein weiterer Vorteil ist, wir könne ein Thema oder eine Farbe durch den gesamten Trauerdruck bis
    zum Blumenschmuck beibehalten, so dass alles ein stimmiges Bild darstellt.

  • Wenn es keine Angehörige gibt? → Bestattung von Amts wegen

    Sollten keine Hinterbliebene vorhanden sein oder die Bestattungspflichtigen sich weigern, die
    Bestattung in Auftrag zu geben, veranlasst notfalls das Ordnungsamt eine sog. Bestattung von
    Amtswegen. Die Kosten dafür trägt entweder das Sozialamt oder werden den eigentlichen
    Bestattungspflichtigen nachträglich in Rechnung gestellt.

  • Was ist günstiger, Erd- oder Feuerbestattung?

    Grundsätzlich kann man diese Frage pauschal nicht beantworten. Das richtet sich ganz nach Ihren
    persönlichen Ansprüchen. Bei einer Feuerbestattung entfallen zwar aufwändige Friedhofsarbeiten
    (wie z. B. der große Grabaushub, Entfernen von Grabeinfassung und -stein), da nur ein kleines
    Urnengrab oder gar eine Urnenstele notwendig ist, dafür fallen aber Kremationskosten an. Die
    Kosten für den Erdbestattungssarg im Vergleich zu Sarg und Urne kann man wieder nur schwer
    vergleichen, da es sich an Ihren Wünschen orientiert. Die Feuerbestattung bietet im Nachhinein
    ebenso mehrere Beisetzungsmöglichkeiten, z. B. die Seebestattung.
    Die Folgekosten und der Aufwand ist bei einer Urnenbeisetzung etwas geringer, da hier das Grab
    nahezu im Ursprungszustand belassen wird und sich auch die Jahre später das Grab nicht
    verändert, so wie bei der Erdbestattung noch Jahre später sich die Erde setzt und nachgefüllt
    werden muss.

  • Was ist, wenn ich die Bestattungskosten nicht bezahlen kann? -Sozialhilfe

    Sind Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger nicht in der Lage, die Kosten für eine angemessene
    Bestattung aufzubringen und kann der Betrag auch nicht aus dem Erbe aufgebracht werden, ist es
    möglich, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, §74 zu
    stellen. Es werden nur Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen.
    Der Sozialhilfeträger hat die erforderlichen Kosten einer Bestattung zu übernehmen, soweit den
    hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen. Zur Tragung der
    Bestattungskosten sind nacheinander verpflichtet:

    • der vertraglich Verpflichtete
    • der Erbe
    • beim Tode der Mutter eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind, infolge der
      Schwangerschaft oder der Entbindung der Vater
    • der Unterhaltspflichtige

    Als Kosten der Bestattung ist der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen
    entsprechende, einfache Bestattung einschließlich aller öffentlich-rechtlicher Gebühren zu
    übernehmen. Für die Übernahme der Bestattungskosten ist der örtliche Sozialhilfe-träger zuständig,
    der bis zum Tod des Hilfeempfängers Sozialhilfe gewährte, in den anderen Fällen der Träger, in
    dessen Bereich der Sterbeort liegt. Heißt also, es ist dennoch eine würdevolle Bestattung möglich.
    Bitte teilen Sie uns aber direkt mit, dass Sie Hilfe beim Amt beantragen werden, dann werden wir
    gemeinsam einen Weg finden, die Bestattung dennoch würdevoll und individuell zu gestalten.

  • Kann ich die Bestattungskosten in Raten bezahlen?

    Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen
    können, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Ratenzahlung an. Zudem helfen wir Ihnen,
    Einsparmöglichkeiten bei der Beerdigung zu finden. Es ist uns wichtig, dass Sie nicht aus finanziellen
    Gründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen

  • Was kostet eine Bestattung?

    Die Höhe der Bestattungskosten richtet sich nach Ihren Wünschen. Die Bestattungskosten setzten
    sich aus unseren Leistungen sowie aus den Kosten Dritter (z. B. Florist, Steinmetz, …) zusammen.
    Hinzu kommen noch Kosten für div. Einrichtungen und Ämter sowie die Gebühren des Friedhofs.

  • Wer muss die Bestattungskosten bezahlen?

    Gegenüber dem Bestattungsinstitut ist erst einmal der Auftraggeber auch zahlungspflichtig. Das
    BGB regelt die Kostentragungspflicht und demnach müssen die Erben die Kosten der Beerdigung
    des Erblassers zu tragen. Sind die Kosten für die Erben nicht zumutbar, können diese Hilfe vom
    Sozialamt beantragen.

Fragen zur Bestattungsarten

  • Kann ich bei der Einäscherung meines Verstorbenen anwesend sein?

    Auch das hängt vom jeweiligen Krematorium ab. Wir arbeiten mit einem Krematorium, welches sehr
    gut und modern ausgestattet ist und über die nötigen Räumlichkeiten verfügt, um bei der Übergabe
    Ihres Verstorbenen an das Feuer anwesend sein zu können. Dies bedarf allerdings einer vorherigen
    Terminvereinbarung. Zugleich kann die Übergabe an das Feuer auch in eine Zeremonie oder
    Trauerfeier eingebunden werden, begleitet von einer Rede, Ritualen und Musik. Anschließend
    besteht die Möglichkeit auf eine kleine Zusammenkunft im Café des Krematoriums.

  • Kann ich den Termin für die Einäscherung meines verstorbenenaussuchen?

    Einige Krematorien bieten Wunschtermine an, insofern es die Umstände zulassen. Sollte der
    Wunschtermin nicht möglich sein, besteht aber immer die Möglichkeit, das Datum und die Uhrzeit
    der geplanten Sargeinfahrt mitgeteilt zu bekommen, damit Sie zumindest in Gedanken bei Ihrem
    Verstorbenen sein können. Teilen Sie uns einfach Ihren Wunschtermin mit und wir klären es mit dem
    Krematorium ab.

  • Gibt es die Möglichkeit, ein Krematorium zu besichtigen?

    Ja, viele Krematorien können besichtigt werden. Einige Krematorien veranstalten regelmäßig einen
    Tag der offenen Tür, bei dem interessierte Besucher an Führungen und Informationsveranstaltungen
    teilnehmen können.

  • Kann ich die Urne mit nach Hause nehmen oder sie verstreuen?

    Es gibt inzwischen viele Möglichkeiten, bitte sprechen Sie uns persönlich darauf an.

  • Wie kann ich sichergehen, dass es im Krematorium keine Verwechslunggibt?

    Wir als Bestatter haben dafür Sorge zu tragen, dass der Sarg bei Anlieferung im Krematorium
    eindeutig mit den Daten des Verstorbenen gekennzeichnet ist.
    Grundsätzlich darf nur ein Verstorbener gleichzeitig eingeäschert werden. Auch Bautechnisch sind
    die deutschen Kremationsöfen nur für einen Sarg ausgelegt.
    Vor dem Einfahren des Sarges in die Einäscherungsanlage wird ein Identitätsstein zugeordnet.
    Dieser weist eine fortlaufende Einäscherungsnummer und den Einäscherungsort auf. Die Asche wird
    im Anschluss an die Einäscherung in ein vom Krematorium zur Verfügung gestelltes Urnenbehältnis
    abgefüllt und der Identitätsstein beigefügt. Das Urnenbehältnis wird fest verschlossen.
    Der Deckel wird mit dem Namen und Vorname des Verstorbenen, Geburtsdatum,
    Geburtsort, Sterbedatum, Sterbeort, Einäscherungsnummer und Einäscherungsdatum
    beschriftet.
    Das Krematorium äschert nach gesetzmäßiger Freigabe Sarg und Leichnam ein. Es ist sichergestellt,
    dass alle Fremdkörper wie insbesondere Zahngold oder beigegebene
    Schmuckstücke bei der Asche des Verstorbenen verbleiben. Sonstige Fremdkörper wie
    z. B. Sargbeschläge oder Endoprothesen werden der Asche entnommen und für den
    Kunde kostenfrei entsorgt.
    Die Menge der Asche, die am Ende über bleibt, ist gerade so viel, dass eine Aschekapsel etwa ¾ bis
    4/5 gefüllt ist und entspricht einem Gewicht von etwa drei bis fünf Kilogramm.

  • Wieso wird auch bei einer Feuerbestattung ein Sarg zur Kremationbenötigt?

    Für die Kremation gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Sargpflicht.
    Der Sarg ist zum einen aus hygienischen Gründen vorgeschrieben und trägt zum anderen zu einer
    würdevollen Bestattung bei. Der Verstorbene ist geschützt, abgeschirmt von Dritten und ist zudem
    leichter zu transportieren. Auch eine Aufbahrung und Verabschiedung vor Kremation ist so ohne
    weiteres Möglich. Aber der wichtigste Aspekt: Im Regelfall dauert die Kremierung 90-120min bei
    Temperaturen zwischen 600 und 1200°C. Das Krematorium arbeitet zunächst nur mit Hitze und nicht
    mit Flammen, so wirkt das Echtholz der mitkremierten Särge brandfördernd und trägt zu einer
    gleichmäßigenden Kremierung bei. Da der menschliche Körper zu etwa 70% aus Wasser besteht ist
    der Holzsarg zur Unterstützung des Verbrennvorgangs notwendig und sinnvoll.

  • Kleidung und Sargbeigaben bei Einäscherung

    Im Sarg dürfen sich keine Beigaben oder Materialien befinden, die nicht kremationsfähig sind, wie
    z.B. Teile aus Glas, Keramik, Leder, Hirschhorn, Steine oder Erden. Auch Kleidung aus Leder oder
    Kunstfaser ist nicht kremationsfähig und daher nicht gestattet.

  • Kleidung und Sargbeigaben bei Erdbestattung

    Im Regelfall sind kleinere Beigaben in Form von Bildern, Briefen, Tüchern oder Kissen, aber auch
    Kuscheltieren möglich. Von Gegenständen, die sich nicht im Boden zersetzen können, Schadstoffe
    enthalten oder aber auch in ihrer Größe nicht angemessen sind, sollte man Abstand nehmen. Eigene
    Kleidung ist erlaubt, sofern die Friedhofssatzung dies nicht einschränkt.

Allgemeine Fragen

  • Wie organisiert man eine Beerdigung?

    Die Organisation einer Beerdigung ist aufwendig. Hierzu ist das Abstimmen von Terminen mit
    verschiedensten Ämtern und anderweitig Beteiligten wie Pfarrer, Gärtnerei, Organist, Sargträgern,
    Friedhofsverwaltung, Totengräber etc. notwendig. Normalerweise überträgt man dies dem
    Bestattungsinstitut.

  • Wenn es keine Angehörige gibt? → Bestattung von Amts wegen

    Sollten keine Hinterbliebene vorhanden sein oder die Bestattungspflichtigen sich weigern, die
    Bestattung in Auftrag zu geben, veranlasst notfalls das Ordnungsamt eine sog. Bestattung von
    Amtswegen. Die Kosten dafür trägt entweder das Sozialamt oder werden den eigentlichen
    Bestattungspflichtigen nachträglich in Rechnung gestellt.

  • Wie schnell kann die Beisetzung erfolgen bzw. in welchem Zeitraum?

    Die Beisetzung oder Kremierung darf nach frühestens 48 Stunden erfolgen. Die Erdbestattung muss
    innerhalb 8 Tagen nach Todeszeitpunkt und die Urne innerhalb der nächsten drei Monate beigesetzt
    werden.

  • Wer muss sich um eine Bestattung kümmern?

    Bestattungspflichtig sind die nächsten Familienangehörige des Verstorbenen, und zwar in der
    Reihenfolge: Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder. Die Pflicht zur
    Bestattung besteht unabhängig vom Erbrecht. Das Recht der Totenfürsorge kann aber auch an Dritte
    vergeben werden, wenn ihn der Verstorbene ausdrücklich damit beauftragt hat.

  • Wie lange darf ein Verstorbener Zuhause bleiben?

    In Bayern gibt es dazu keine Vorschriften, allerdings ist §19 Bestattungs- und Beförderungsfrist zu
    beachten. Auch wenn Sie beabsichtigen, den Verstorbenen noch eine Zeit zu Hause zu lassen, bitten
    wir Sie dennoch, uns zu kontaktieren. Einerseits, um alle weiteren Schritte vorzubereiten, und
    andererseits, da der Sterbefall trotzdem umgehend beim Standesamt angezeigt werden muss