Tod , Trauer und Bestattung
Frage & Antwort
Nachfolgend finden Sie nützliche Hinweise und häufig gestellte Fragen mit unseren entsprechenden Antworten vorab. Sollten sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, dann nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Tina Ruhland-Feiner
Geschäftsführung
In Bayern gibt es dazu keine zeitlichen Vorgaben allerdings ist §19 Bestattungs- und Beförderungsfrist zu beachten
Die Sterbeurkunden stellt das Standesamt am Sterbeort aus. Wir kümmern uns um die Beantragung und Abholung der Urkunden für Sie. Normalerweise erhalten Sie die Sterbeurkunden innerhalb einer Woche von uns. Je nach Sterbeort kann es aber auch länger dauern.
Sterbeurkunden dienen als amtliche Urkunde dazu, das Ableben einer Person nachzuweisen. Alle Abmeldungen, sei es beim Telefonanbieter, Versicherungen, Banken, Vermieter usw. benötigen ein Exemplar. Oft genügt hier eine einfache Kopie.
Private Kleidung ist erlaubt. Sie sollte jedoch möglichst aus Baumwolle bestehen. Kleidung mit hohem Anteil an Synthetik darf leider nicht mit verbrannt werden. Alternativ gibt es sog. Sterbehemden oder Talare, die für eine Kremierung geeignet sind.
Grundsätzlich gilt in Deutschland freie Friedhofswahl. Einige Friedhöfe haben die Grabauswahl für ortsfremde Personen allerdings beschränkt.
Wenn niemand die Bestattung eines Verstorbenen beauftragt, muss die Stadtverwaltung die Bestattung anordnen. Sofern bestattungspflichtige Angehörige bekannt sind, wird die Beerdigung diesen in Rechnung gestellt.
Die Erben müssen die Bestattungskosten bezahlen. Sind die Bestattungspflichtigen nicht gleich die Erben, haben die Erben die Kosten zu tragen und die Bestattungspflichtigen organisieren die Beerdigung.
• der vertraglich Verpflichtete
• der Erbe
• beim Tode der Mutter eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind, infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung der Vater
• der Unterhaltspflichtige
Als Kosten der Bestattung ist der Aufwand für eine würdige, den örtlichen Verhältnissen entsprechende, einfache Bestattung einschließlich aller öffentlich-rechtlicher Gebühren zu übernehmen. Für die Übernahme der Bestattungskosten ist der örtliche Sozialhilfe- träger zuständig, der bis zum Tod des Hilfeempfängers Sozialhilfe gewährte, in den anderen Fällen der Träger, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Heißt also, es ist dennoch eine würdevolle Bestattung möglich. Bitte teilen Sie uns aber direkt mit, dass Sie Hilfe beim Amt beantragen werden, dann werden wir gemeinsam einen Weg finden, die Bestattung dennoch würdevoll und individuell zu gestalten.
Der Antrag auf Witwenrente wird üblicherweise auf dem Rathaus gestellt. Größere Städte haben dafür meist eine spezielle Abteilung.
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